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Kirchenverwaltung

Schwerpunkte

Die jetzt im Amt befindliche Kirchenverwaltung ist die siebte seit der Gründung unserer Gemeinde.
Kraft Amtes ist Pfarrer Marcel Jungbauer Vorstand der Kirchenverwaltung, gewählte Mitglieder sind sechs Männer aus unserer Pfarrei, die sechsjährige Amtszeit dauert bis Ende 2030. Da die Sitzungen nicht öffentlich sind, soll hier die Arbeit dieses demokratisch gewählten Gremiums etwas beleuchtet werden.
Nach geltendem Recht obliegen der Kirchenverwaltung „die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben."
Das heißt, dass die finanziellen Belange der Pfarrei voll in der Verantwortung der Kirchenverwaltung liegen. Konkret bedeutet dies, dass neben dem Haushaltsplan auch alle Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen und vieles andere von der Kirchenverwaltung beraten und beschlossen werden muss.

Mit folgende Angelegenheiten beschäftigt sich die Kirchenverwaltung u.a.:

Personalangelegenheiten

Bei einem Personalstand von 20 Personen in Gemeindezentrum, Hort und Krippe gibt es insbesondere in den beiden letztgenannten Einrichtungen stets Handlungsbedarf.

Betrieb und Erhalt von Kirche, Gemeindezentrum, Hort und Krippe

Neben den laufenden Betriebskosten, die aus dem Haushalt gedeckt werden und daher ständige Aufmerksamkeit erfordern, ist auch die Instandhaltung der Gebäude und der technischen Einrichtungen ein immer wiederkehrendes Thema.

Haushaltsplan

Für den Rechtsträger der Kirche mit Gemeindezentrum, die Kirchenstiftung Zu den Hl. Aposteln, muss alle 2 Jahre ein detaillierter Haushaltsplan aufgestellt werden, der von der Erzbischöflichen Finanzkammer kritisch beurteilt wird. Für Hort und Krippe muss der Haushaltsplan jährlich aufgestellt werden. Jedes Jahr muss auch für alle drei Einheiten in einer Jahresrechnung Bilanz gezogen werden.

Seelsorgeeinheit

Eine Folge der personellen und finanziellen Situation der Erzdiözese war die Zusammenführung von Pfarreien in größere Seelsorgeeinheiten. Die Kirchenverwaltung ist an diesem Prozess mit all seinen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Folgen maßgeblich beteiligt.