Bis 2018 geb es einen Pfarrgemeinderat in unserer Gemeinde.
Am 25. Februar 2018 wurde dann ein gemeinsamer Seelsorgebereichsrat gewählt. An anderen Orten der Diözese kann es noch Pfarrgemeinderäte geben. Für diese gilt:
Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, „in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder beschließend mitzuwirken“, ..., „zusammen mit dem Pfarrer alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu erforschen, zu beraten und gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen.“ (aus §2 der Satzung).
Die Sitzungen sind öffentlich, an den Fragen der Gemeinde Interessierte können jederzeit dazustoßen und mitberaten.