Die katholische Gemeinde Büchenbach-Nord war mit einer „gewissen Selbstständigkeit“ als Teilgemeinde der Pfarrei St. Xystus in Erlangen-Büchenbach ab Dezember 1977 entstanden. In den folgenden Jahren entwickelte sich ein reges Gemeindeleben bei den „Nordlichtern“, unabhängig von der Mutterkirche St. Xystus (siehe „Kirchliches Leben in der Pfarrei“). Gemeinsamkeiten bestanden darin, dass Kunibert Wittwer seit 1982 beiden Gemeinden als Pfarrer vorstand und dass die Kirchenverwaltung St. Xystus für die Bauvorhaben der Gemeinde Büchenbach-Nord, also den Kinderhort, die Kirche und das Gemeindezentrum, die Rechtsgeschäfte führen und Entscheidungen treffen musste. Pfarrer Wittwer warb deshalb bei der Kirchenverwaltung St. Xystus dafür, die Errichtung einer Filialkirchenstiftung für Büchenbach-Nord beim Erzbischöflichen Ordinariat zu beantragen, damit „die neue Gemeinde stärker als bisher in die Verantwortung genommen werden kann“. Am 31. August 1982 stimmte die Kirchenverwaltung St. Xystus diesem Vorschlag zu und reichte einen entsprechenden Antrag in Bamberg ein.
Das Vorhaben scheitete jedoch vorerst, weil zur Errichtung einer Filialkirchenstiftung ein Name für diese Teilgemeinde vorhanden sein muss. Den gab es jedoch damals noch nicht. Vielmehr wurde zu dieser Zeit heftig darüber diskutiert und außerdem bestanden Kirche und Gemeindezentrum nur auf dem Reißbrett der Architekten.
Am 30. Mai 1985 genehmigte das Erzbischöfliche Ordinariat den Namen „Zu den Heiligen Aposteln“, gerade als die Bagger den Humus auf dem Platz der zukünftigen Kirche abgetragen hatten. Da jedoch erst im November 1988 in ganz Bayern die Wahlen zu den katholischen Kirchenverwaltungen stattfanden, konnte erst 1987 von der Kirchenverwaltung St. Xystus ein Antrag auf Errichtung einer „Filialkirchenstiftung mit Namen Zu den Heiligen Aposteln in Büchenbach-Nord“ gestellt werden. Der Zweck war „die Befriedigung der ortskirchlichen Kultusbedürfnisse der Katholiken in Büchenbach-Nord“. Als Bamberg am 12. August 1987 seine Zustimmung gab, war für die Apostelgemeinde der Weg frei, um am 6. November 1988 ihre eigene Kirchenverwaltung zu wählen.
Damit war ein wichtiger Schritt in Bezug auf die Selbstständigkeit der Gemeinde vollzogen. Ihre Kirchenverwaltung würde künftig über die vom Erzbischöflichen Ordinariat bewilligten Geldmittel entscheiden und konnte damit „starke seelsorgliche Akzente setzen“.
In der neuen Kirche konnte seit dem 31. März 1988 Gottesdienst gefeiert werden und am 27. November war sie feierlich eingeweiht worden, nun fehlte der Gemeinde nur noch die Institution, die die Belange der Pastoral nach innen und außen bestimmt, nämlich der Pfarrgemeinderat. Er ging aus den Bayern-weiten Wahlen am 20. Mai 1990 hervor, die unter dem Motto standen „Miteinander Kirche sein“.
Beide Vertretungen der Apostelgemeinde, also Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat, stellten noch im gleichen Jahr nicht nur ihre Eigenständigkeit unter Beweis, sondern sie waren auch bereit, soziale Verantwortung zu übernehmen, indem sie die Betriebsträgerschaft für eine Kinderkrippe an der Donato-Polli-Straße anstrebten und dies auch beim Erzbischöflichen Ordinariat durchsetzen konnten.
Eine weitere Veränderung ergab sich 1990 durch den Weggang von Pfarrer Wittwer und die Installation von Kaplan Wolfgang Schneider sowie die Versetzung bzw. das Ausscheiden aus dem Dienst der katholischen Kirche der Gemeindereferentin Ingrid Kiesewetter.
Ende des Jahres 1991 traten Meinungsverschiedenheiten mit der Mutterpfarrei St. Xystus über die sonntäglichen Gottesdienstzeiten auf. Dabei beharrte der Pfarrgemeinderat der Apostelkirche auf der bisherigen Anfangszeit von 10:15 Uhr, sehr zum Missfallen von St. Xystus. In dieser angespannten Situation wurde im Pfarrgemeinderat der Apostelkirche am 15. Januar 1992 zum ersten Mal der Gedanke ausgesprochen, den Status einer eigenständigen Pfarrei anzustreben. In der Folgezeit verfolgte man diesen Plan jedoch nicht weiter, denn die Gottesdienstzeiten blieben unverändert und außerdem verursachte seit Februar 1993 die Suspendierung von Kaplan Schneider, der zu heiraten beabsichtigte, genug Wirbel.
Am 1. September 1993 wurde Pastoralreferent Engelbert Rauh vom Erzbischöflichen Ordinariat zum „Ansprechpartner“ ernannt, d. h., er war beauftragt worden, die Apostelgemeinde als Erstverantwortlicher zu leiten. Ein Laientheologe sollte damit die Kirchengemeinde führen. Die Erlanger Nachrichten kündigten dies mit der Schlagzeile an: „Ein „Pasti“ mit Ehefrau und zwei Kindern“. Dieser „Pasti“ (= Abkürzung für Pastoralreferent) beschrieb seine neue Rolle in den IMPULSEN so:
Konkret habe ich die Sorge zu tragen, wann welche Gottesdienste in unserer Gemeinde gefeiert werden und wie sie gestaltet werden sollen. Dazu gehört auch, die Leitung von Wortgottesdiensten, Bußfeiern und Beerdigungsfeiern zu übernehmen. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die kontinuierliche Begleitung unseres Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung, der ich durch Delegation von Herrn Pfarrer Guth vorstehe, sowie die Konzeption und Organisation der Gemeindekatechese. … Schließlich obliegt mir die Aufgabe, mit Ihnen zusammen alle Aktivitäten unserer Gemeinde so zu koordinieren und anzuregen, daß sie den Aufbau der Gemeinde und Großpfarrei fördern.
Ich bin dem Pfarrer von St. Xystus, Herrn Guth, unterstellt, der nach wie vor für die Gemeinde die letzte Verantwortung übernehmen muß: Kirchenrecht und Konkordat beschränken die Selbstständigkeit.
Nicht nur Pastoralreferent Rauh, sondern auch die überwiegende Mehrzahl der Gemeindemitglieder begriffen dies als Chance und Herausforderung. Die Apostelkirche wurde damit nicht in die Großpfarrei eingegliedert, sondern konnte mit einem Laientheologen als Gemeindeleiter ihre Eigenständigkeit bewahren. Die allgemeine Zufriedenheit mit diesem „Ansprechpartnermodell“ wurde noch größer, als das Erzbischöfliche Ordinariat gleichzeitig den Pastoralassistenten Michael Albrecht an die Apostelkirche versetzte.
Die friedlichen Beziehungen zur Mutterkirche wurden erneut getrübt, als es darum ging, die Kirchensprengel für die in der Zwischenzeit in Büchenbach-Nord entstandenen neuen Stadtteile festzulegen. Die beiden Gremien der Apostelkirche, der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung, wollten die alten Grenzen von 1987 beibehalten und argumentierten, dass „die Neubaugebiete sowie Schule, Hort und Kindergarten durch ihre natürlich gewachsenen Strukturen der Apostelkirche zuzuordnen sind“. Dieser Argumentation wollten sich Pfarrer und Gremien von St. Xystus jedoch nicht anschließen. Als in der Grenzfrage keine der beiden Parteien bereit war nachzugeben, griff der Pfarrgemeinderat der Apostelkirche den Gedanken der Eigenständigkeit, also der Loslösung von der Mutterkirche, wieder auf und fasste in seiner Sitzung am 13. Oktober 1993 den „einstimmigen Beschluss“, den Status einer Pfarrei anzustreben. Der Streit um die Grenzen zog sich hin und unterdessen trug man bei Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung Argumente zusammen, die für eine Pfarreiwerdung sprachen. Die wichtigsten Gründe lauteten:
Während die Mutterpfarrei noch eher ländlich-traditionell geprägt ist, wuchs in Büchenbach-Nord als Stadtrandzuzugsgebiet ein eigener Stadtteil Erlangens mit entsprechender heterogener Struktur.
Diese unterschiedliche Sozialstruktur erforderte auch ein unterschiedliches Konzept der Gemeindepastoral, und so entwickelte sich in Büchenbach-Nord von Anfang an eine selbstständige Gemeinde mit entsprechendem Gemeindeleben eigener Prägung.
Diese Eigenständigkeit wurde schließlich 1987 durch die Errichtung der Filialkirchenstiftung „Zu den Hl. Aposteln“, die Einrichtung eines eigenen Pfarrgemeinderates sowie einem eigenen Pfarrbüro im Gemeindezentrum institutionalisiert.
Die Erhebung unserer Gemeinde zur Pfarrei mit allen Rechten und Pflichten erscheint dem weiteren Aufbau unserer Gemeinde förderlich, da durch eine klare Bestimmtheit der Zugehörigkeit den Gläubigen auch eine Identifikation mit der Gemeinde erleichtert wird.
Schließlich wird die Zahl der Katholiken, die zu unserer Gemeinde gehören, von ca. 3.700 Katholiken durch die in den nächsten Jahren noch zu erwartenden Neuzuzüge auf etwa 5.500 Katholiken anwachsen, was der Größenordnung einer durchschnittlichen Stadtpfarrei entspricht.
Als im April 1994 das Erzbischöfliche Ordinariat die Gemeindegrenzen nach den Vorstellungen von St. Xystus festlegte, und damit die Wünsche der Apostelkirche überging, wurde das „einstimmige Votum“ des Pfarrgemeinderates für die Pfarreiwerdung der Apostelkirche vom 20. April 1994 nach Bamberg geschickt und die oben genannten Argumente angeführt. Der in der Folgezeit neu gewählte Pfarrgemeinderat übernahm auf seiner ersten Sitzung am 15. Juni 1994 „einstimmig“ und „vollinhaltlich“ das Votum seines Vorgängers. Auf die Anfrage in Bamberg, ob mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen sei, wurde auf die damalige Sedisvakanz hingewiesen. In der Folgezeit erwog der Pfarrgemeinderat immer wieder, ob er die Pfarreiwerdung forcieren sollte. Einerseits wäre man gerne eine selbstständige Pfarrei geworden, andererseits wollte man das Modell des „Ansprechpartners“ nicht gefährden, da man darin „eine Möglichkeit zur Aufwertung der Laienarbeit in der katholischen Kirche“ sah.
Im Januar 1996 fasste der Pfarrgemeinderat auch „aufgrund der pastoralen Situation im Erzbistum Bamberg“ den Entschluss, nur die Matrikel- und Siegelführung zu beantragen, denn „so kann die notwendige Identifikation der zur Apostelkirche gehörenden Katholiken des Erlanger Westens mit ihrer Gemeinde erleichtert werden“. Ein formeller Antrag wurde gestellt. Die Antwort des Erzbischöflichen Ordinariats kam dann völlig überraschend, nämlich dass die Apostelgemeinde zur Pfarrei erhoben werden sollte. Pastoralreferent Rauh brachte die Reaktion vieler Gemeindemitglieder auf den Punkt, als er in den IMPULSEN im November 1997 schrieb:
Bei aller Freude über die zugestandene Reife, nach Jahren des Wachsens künftig nicht mehr Filialgemeinde, sondern Pfarrei `Zu den Heiligen Aposteln´ zu sein, ändert sich dennoch aber nichts an dem, wozu wir berufen sind: Als Gemeinde Christi ein Ort zu sein, wo Menschen als geschwisterliche Gemeinschaft miteinander die Frohe Botschaft entdecken, verkünden und feiern, wo jeder Einzelne in seiner Bedürftigkeit wahr-, ernst- und angenommen ist als der, dem das Heil Gottes zugesagt ist.
Bis sämtliche Genehmigungen eingeholt waren, z. B. auch die des bayerischen Kultusministeriums, dauerte es noch eine Weile. In der Zwischenzeit bereitete der Pfarrgemeinderat eine Aussprache mit Generalvikar Albrecht aus Bamberg vor, um zu erfahren, „welche Konsequenzen sich für die Gemeinde [aus der Pfarreierhebung zum 1. Januar 1998] ergeben“ und wie man damit umgeht. Am 8. Februar 1998 wurde der neue Status mit einem Festgottesdienst von der Gemeinde gefeiert. Dabei sagte Dekan Dobenek in seiner Begrüßung: „Daß eine Gemeinde mit einem Ansprechpartner ohne eigenen Pfarrer Pfarrei wird, das dürfte – zumindest in der Erzdiözese Bamberg – einmalig sein.“
Offizielles Zeichen der „Katholischen Pfarrei Zu den Heiligen Aposteln“ ist das Siegel, das von dem Bildhauer Heinrich Schreiber entworfen wurde, der auch die Sakralgegenstände im Kirchenraum gestaltet hatte. Der Künstler verwendete dabei die gleichen Symbole für die Apostel wie schon auf den Griffleisten der südlichen Eingangstür zur Kirche. Diese zwölf Symbole umrahmen ein Kreuz in der Mitte, das die Form eines Lebensbaumes hat. Zweifellos ein ungewöhnliches Siegel.