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Die Kirche

Die Ausgestaltung des Altarraumes

Die Reliquien im Altar

Seit dem 2. Jahrhundert wurde es in der Kirche üblich, die Heiligen zu verehren und die Glaubensgemeinschaft als „Gemeinschaft der Heiligen“ zu begreifen. Von daher begründet sich die christliche Überzeugung, zur Heiligkeit berufen zu sein und mit den Heiligen zur Heimat in Gott zu gelangen.
Die älteste Form der Heiligenverehrung ist die Verehrung ihrer Gräber und ihrer Reliquien.
In Rom wurde bereits am Ende des 1. Jahrhunderts das Grab des Apostels Petrus verehrt, nach der Zeit der Christenverfolgung setzte die Verehrung der Märtyrergräber in den römischen Katakomben ein.
Seit dem 3. Jahrhundert war es zudem üblich geworden, über oder bei den Gräbern der Apostel und Märtyrer die Eucharistie zu feiern. Trotz vieler Verbote seitens der staatlichen Behörden, hielt die Kirche an dieser Gepflogenheit fest. Papst Xystus II. wurde deshalb sogar enthauptet, er hatte entgegen der Weisung Kaiser Valerians am 6. August 258 in den Katakomben die Eucharistie gehalten.

Um an die urkirchliche Tradition der Reliquienverehrung anzuknüpfen und dabei der Gemeinschaft der Heiligen zu gedenken, werden bei der Konsekration eines Altares in der katholischen Kirche Heiligenreliquien in den Altarstein eingemauert.
Dies geschah auch bei der Altarweihe in der Apostelkirche, die durch Weihbischof Werner Radspieler im Zusammenhang der Kircheneinweihung am 27. November 1988 vollzogen wurde.
Der Bischof hat dabei Reliquien des heiligen Märtyrers Faustus, des heiligen Bischofs Godehard sowie eines unbekannten Heiligen beigesetzt.

So erinnert der Altar, der symbolisch für Jesus Christus steht, auch an die Gemeinschaft der Heiligen.
Die Reliquien mahnen die versammelte Gemeinde zur Bereitschaft, für den Herrn Zeugnis zu geben.